Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Charakter dieses Vertrags: Fly Dash wird
kostenfrei als Schenkung im Sinne des § 516 BGB
bereitgestellt. Die Haftung des Auftragsverarbeiters ist
entsprechend § 521 BGB auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit reduziert und der Höhe nach auf
symbolische Beträge begrenzt (siehe § 14). Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet der AV nicht für Datenverlust. Der Verein
ist verpflichtet, von wesentlichen Daten eigene Sicherungen
anzufertigen.
Hinweis zur rechtlichen Wirksamkeit: Diese Vorlage
wurde sorgfältig nach gängigen Mustern (Bitkom, BvD, Standard-Templates)
erstellt und enthält die durch Art. 28 DSGVO geforderten
Mindestinhalte. Eine darüber hinausgehende Haftungsbefreiung —
insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden
oder Ansprüche von Betroffenen nach Art. 82 DSGVO — ist nach
deutschem Recht nicht möglich und wäre auch durch
anwaltliche Überarbeitung nicht erreichbar. Diese Klauseln sind
bereits am gesetzlichen Maximum.
Auftragsverarbeiter
KYTH. Systems UG (haftungsbeschränkt)
Prof.-Mederer-Str. 4
92348 Berg
Deutschland
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Stefan Grasse (CTO), Stephan Wittmann (CMO)
E-Mail: hello@kyth.systems
— im Folgenden gemeinsam „Parteien“,
einzeln „Auftragsverarbeiter“ (kurz: AV)
bzw. „Verantwortlicher“ —
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Der AV stellt dem Verantwortlichen die
Software-Plattform „Fly Dash“ als
Software-as-a-Service kostenfrei zur Verfügung. Im Rahmen des
Betriebs verarbeitet der AV personenbezogene Daten im Auftrag des
Verantwortlichen.
(2) Die Anlagen 1
(Technisch-organisatorische Maßnahmen) und 2
(Sub-Auftragsverarbeiter) sind Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch
beide Parteien. Er läuft unbefristet und endet mit Beendigung des
zugrunde liegenden Hauptvertrags (Bereitstellung der Plattform)
oder durch ordentliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum
Monatsende durch eine der Parteien. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung; Art der Daten; betroffene Personenkreise
(1) Art und Zweck der Verarbeitung umfassen
ausschließlich:
Bereitstellung des Live-Tracking-Dashboards für die Vereinsflotte
Authentifizierung von Vereinsmitgliedern (Account-Verwaltung)
Erstellung von Vereinsstatistik aus aggregierten Trail-Daten
Audit-Logging zur Sicherheit der Plattform
Hosting der Vereinskonfiguration (Flotte, Lufträume,
Außenlandeplätze)
Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken — insbesondere kommerzielle
Verwertung, Werbung, Profilbildung oder Weitergabe an Dritte —
findet nicht statt.
Konfigurationsdaten des Vereins: Flotte (Kennzeichen, FLARM-ID,
Modell), Sektoren, Außenlandeplätze
Ausdrücklich nicht verarbeitet werden: besondere
Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO (Gesundheits-,
biometrische, genetische Daten), Pilotennamen oder personenbezogene
Flugbuch-Notizen. Fly Dash speichert ausschließlich aircraft-bezogene
Metadaten — keine personenbezogene Pilot-Zuordnung pro Flug.
(3) Betroffene Personenkreise:
Mitglieder des Vereins, die einen Account auf der Plattform haben
Halter von Vereinsfliegern (mittelbar, über das öffentlich
einsehbare Kennzeichen identifizierbar)
Besucher der öffentlichen Dashboard-Seite (über Server-Logfiles
und IP-Adressen)
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der AV verpflichtet sich,
personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte
Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten (Art. 28 Abs. 3
Buchst. a DSGVO),
den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, falls eine
Weisung nach seiner Auffassung gegen die DSGVO oder andere
Datenschutzvorschriften der Union oder eines Mitgliedstaats
verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO); bis zur Klärung kann
die Ausführung der Weisung ausgesetzt werden,
die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu
verpflichten oder dafür Sorge zu tragen, dass diese einer
gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen,
die in Anlage 1 beschriebenen
technisch-organisatorischen Maßnahmen einzuhalten und bei
Bedarf an den Stand der Technik anzupassen,
weitere Auftragsverarbeiter (Sub-AV) nur unter den
Bedingungen des § 6 in Anspruch zu nehmen,
den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen
Betroffener (Art. 12-22 DSGVO) durch geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen zu unterstützen,
den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten
nach Art. 32-36 DSGVO zu unterstützen — insbesondere bei der
Datensicherheit, der Meldung von Verletzungen, der
Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation,
nach Beendigung des Auftrags alle personenbezogenen Daten
nach Wahl des Verantwortlichen zurückzugeben oder zu löschen
(siehe § 13),
dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum
Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag zur
Verfügung zu stellen und Überprüfungen gemäß § 10 zu
ermöglichen.
§ 4 Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche
ist im Außenverhältnis für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen
verantwortlich,
erteilt Weisungen schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail
an hello@kyth.systems); mündliche Weisungen sind
unverzüglich schriftlich zu bestätigen,
informiert seine Vereinsmitglieder gemäß Art. 13/14 DSGVO
über die Datenverarbeitung,
informiert den AV unverzüglich, wenn er Verstöße gegen die
DSGVO oder gegen diesen Vertrag feststellt,
unterrichtet den AV bei Wechsel des Vorstands oder der
Vertretungsberechtigung.
§ 5 Meldung von Datenschutzverletzungen
(1) Der AV meldet dem Verantwortlichen jede
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die im Rahmen
dieses Vertrags verarbeitet werden, unverzüglich, spätestens
72 Stunden nach Kenntniserlangung (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
(2) Die Meldung erfolgt per E-Mail an die in
diesem Vertrag genannte Kontaktadresse des Verantwortlichen und
enthält mindestens die Angaben gemäß Art. 33 Abs. 3 DSGVO (Art der
Verletzung, betroffene Datenarten, Zahl der Betroffenen, voraus-
sichtliche Folgen, ergriffene Maßnahmen).
(3) Der Verantwortliche entscheidet über eine
etwaige Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und über
Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34 DSGVO). Der AV
unterstützt diese Prozesse.
§ 6 Sub-Auftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche stimmt der Inanspruchnahme
der in Anlage 2 aufgeführten Sub-AV zu (allgemeine
Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO).
(2) Beabsichtigt der AV, einen weiteren oder anderen
Sub-AV in Anspruch zu nehmen, informiert er den Verantwortlichen
mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail über die
geplante Änderung. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen. Im Fall des
Widerspruchs hat der AV das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum
Zeitpunkt des Beginns der Sub-AV-Tätigkeit ordentlich zu kündigen.
(3) Der AV verpflichtet jeden Sub-AV vertraglich
zur Einhaltung der Pflichten dieses Vertrags. Die Sub-AV-Verträge
müssen mindestens das Datenschutzniveau dieses Vertrags
gewährleisten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
(4) Verarbeitungstätigkeiten ohne Auftragscharakter
(z. B. öffentlich verfügbare Wetterdaten, Karten-Tile-Server, OGN-
Beacon-Aggregator) sind keine Sub-AV im Sinne dieses
Vertrags, da der AV diesen Anbietern keine personenbezogenen Daten
des Verantwortlichen zur Verarbeitung übermittelt.
§ 7 Übermittlung in Drittländer
(1) Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten
des Verantwortlichen erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb
der Europäischen Union (siehe Anlage 2 — IONOS SE, Rechenzentren
in Deutschland).
(2) Eine Übermittlung in Drittländer (außerhalb
der EU/des EWR) findet im Rahmen dieses Vertrags nicht
statt. Sollte sich daran etwas ändern, informiert der AV den
Verantwortlichen vorab und holt dessen Zustimmung ein; gesetzlich
vorgeschriebene Übermittlungen (z. B. an Strafverfolgungsbehörden)
bleiben unberührt.
§ 8 Rechte der betroffenen Personen
Der AV unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der
Rechte der betroffenen Personen (Art. 12-22 DSGVO), insbesondere:
Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15)
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16)
Löschung personenbezogener Daten (Art. 17)
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
Datenübertragbarkeit in maschinenlesbarem Format (Art. 20)
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21)
Anfragen sind primär an den Verantwortlichen zu richten. Wendet
sich eine betroffene Person direkt an den AV, leitet dieser die
Anfrage innerhalb von 7 Tagen an den Verantwortlichen
weiter und benachrichtigt die betroffene Person.
Soweit erforderlich, unterstützt der AV den Verantwortlichen bei
der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
(Art. 35 DSGVO) sowie bei einer ggf. erforderlichen vorherigen
Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO). Der hierfür
erforderliche zumutbare Aufwand wird vom AV unentgeltlich
erbracht, soweit es sich um die Standard-Plattform-Konfiguration
handelt.
§ 10 Kontroll- und Auditrechte
(1) Der Verantwortliche hat das Recht, sich von
der Einhaltung der Pflichten des AV aus diesem Vertrag zu
überzeugen (Art. 28 Abs. 3 Buchst. h DSGVO).
(2) Die Überprüfung kann erfolgen durch:
schriftliche Auskunft des AV (Standardweg)
Einsicht in die Anlagen 1 (TOM) und 2 (Sub-AV) sowie deren
Aktualisierungen
Vorlage geeigneter Zertifikate oder Audit-Berichte
(z. B. ISO 27001, falls vorhanden) — derzeit nicht vorhanden
im Einzelfall Vor-Ort-Kontrolle (mit angemessener Vorankündigung
von mindestens 14 Tagen, höchstens einmal pro Kalenderjahr,
außer bei begründetem Anlass)
(3) Bei Vor-Ort-Kontrollen entstehende
Aufwendungen trägt der Verantwortliche, sofern die Kontrolle
ohne wesentliche Beanstandung verläuft.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags
bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur für die
Zwecke dieses Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht
auch nach Beendigung des Vertrags für 3 Jahre
fort.
§ 12 Beendigung des Vertrags
(1) Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können
den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in
Textform kündigen.
(2) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe
für den Verantwortlichen sind insbesondere:
schwerwiegende oder wiederholte Verstöße des AV gegen diesen
Vertrag oder gegen Datenschutzvorschriften
Verweigerung der Zusammenarbeit bei Auditrechten (§ 10)
Insolvenz des AV oder vergleichbare wirtschaftliche Lage,
die die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet
§ 13 Datenrückgabe und Löschung
(1) Bei Beendigung dieses Vertrags hat der
Verantwortliche die Wahl zwischen
Rückgabe der personenbezogenen Daten in einem
strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format
(JSON-Export), oder
Löschung der Daten
Die Wahl ist dem AV in Textform mitzuteilen. Trifft der
Verantwortliche keine Wahl, erfolgt die Löschung.
(2) Der AV löscht die personenbezogenen Daten
spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertrags
vollständig und unwiederbringlich (Hard-Delete des Tenants
einschließlich aller Subtabellen, FK-Cascade). Die Löschung
umfasst auch Backups, sobald diese im normalen Backup-Rotations-
Zyklus überschrieben werden (max. 30 Tage zusätzlich).
(3) Audit-Log-Einträge werden gemäß ihrer
regulären Aufbewahrungsfrist (90 Tage) gelöscht — auch wenn dies
über die 30-Tage-Frist hinausgeht. Dies ist gesetzlich gerechtfertigt
(berechtigtes Interesse an Sicherheits-Forensik, Art. 6 Abs. 1
Buchst. f DSGVO).
(4) Der AV bestätigt die Löschung dem
Verantwortlichen schriftlich.
§ 14 Haftung; Eigenverantwortung des Verantwortlichen für Datensicherung
(1) Charakter der Leistung. Der AV stellt die
Plattform unentgeltlich als Schenkung
i. S. d. § 516 BGB zur Verfügung. Auf das Vertragsverhältnis findet
§ 521 BGB entsprechende Anwendung: Der AV hat
nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Dem Verantwortlichen ist bekannt, dass es sich um ein hobbymäßig
betriebenes Single-Server-System ohne SLA, ohne garantierte
Verfügbarkeit und ohne Wartungsfenster-Kommunikation handelt.
(2) Haftungsbeschränkung. In Erweiterung und
Präzisierung von Absatz (1) gilt:
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung
des AV ausgeschlossen — auch bezüglich Datenverlust,
Datenkorruption und Betriebsunterbrechung. Eine Haftung bleibt
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten); sie ist in diesem Fall der Höhe nach auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet
der AV unbeschränkt — das ist gesetzlich nicht abdingbar
(§ 309 Nr. 7 BGB).
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei
arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz haftet der AV nach den gesetzlichen
Vorschriften unbeschränkt — auch dies ist nicht abdingbar.
(3) Höchstbetrag. Soweit eine Haftung nach
Absatz (2) nicht zwingend gesetzlich unbeschränkt ist, ist die
Haftung des AV der Höhe nach auf 100 EUR pro
Schadensereignis und insgesamt auf 500 EUR pro Vertragsjahr
begrenzt. Diese Begrenzung trägt dem unentgeltlichen Charakter
der Leistung Rechnung.
(4) Datensicherung in der Verantwortung des Vereins.
Der Verantwortliche ist verpflichtet, von für ihn wesentlichen
Daten regelmäßig eigene Sicherungskopien in einem
seinem Risiko angemessenen Turnus anzufertigen. Der AV stellt
hierfür einen Datenexport auf Anfrage bereit. Bei Verletzung
dieser Mitwirkungspflicht trifft den Verantwortlichen ein
überwiegendes Mitverschulden; eine Haftung des AV für Datenverlust
ist in solchen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Konkret nicht abgedeckte Risiken. Der AV
haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die
entstehen durch:
Hardware-Ausfälle des Hosting-Anbieters (IONOS SE) oder seiner
Sub-Lieferanten
Angriffe Dritter auf die Plattform (DDoS, Hacking,
Ransomware), soweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit des
AV ermöglicht wurden
Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfall im
Rechenzentrum, behördliche Anordnungen, Krieg, Pandemie)
Ausfälle der Internet-Verbindung des Verantwortlichen oder
der Endnutzer
Software-Bugs, soweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit
in das System eingeführt wurden
Datenverlust durch versehentliche Löschung durch
Vereinsmitglieder mit Admin-Rechten
(6) Verhältnis zur DSGVO-Außenhaftung. Die
gesamtschuldnerische Haftung beider Parteien gegenüber betroffenen
Personen gemäß Art. 82 DSGVO kann vertraglich
nicht ausgeschlossen werden und bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt. Im Innenverhältnis gilt die Haftungsteilung
nach Verschulden (Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO). Der Verantwortliche
hat den AV insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten, als der
Schaden in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist
(z. B. unzureichende Aufklärung der eigenen Mitglieder gemäß
Art. 13/14 DSGVO).
(7) Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen
den AV verjähren mit Ablauf von einem Jahr, soweit
keine längere gesetzliche Verjährungsfrist zwingend vorgeschrieben
ist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der
Verantwortliche von dem Schaden und der Person des Schädigers
Kenntnis erlangt hat.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der
Schriftform; Textform (z. B. E-Mail) genügt. Dies gilt auch
für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten
sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung
zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten
am nächsten kommt.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und
anderen vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien geht
dieser Vertrag in Bezug auf die Auftragsverarbeitung vor.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
— soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des AV (Berg, Bayern).
Auftragsverarbeiter
Ort, Datum, Unterschrift (Geschäftsführer KYTH. Systems UG)
Multi-Tenant-Architektur: jeder Verein erhält eine eigene
Tenant-ID; alle DB-Queries sind auf die Tenant-ID
gefiltert
RLS-Policies (PostgreSQL) erzwingen die Filterung auf
Datenbank-Ebene
Pro Tenant separater Dateipfad für Logo-Uploads
(data/tenants/<tenant-id>/)
5. Integrität — Weitergabekontrolle
(verschlüsselte Übertragung)
HTTPS/TLS 1.3 auf allen öffentlichen Endpunkten
(Cloudflare-Proxy + Let's-Encrypt-Zertifikate)
WebSocket-Verbindungen ebenfalls über WSS
Cookies mit Secure-Flag — keine unverschlüsselte
Übertragung
6. Integrität — Eingabekontrolle
(Nachvollziehbarkeit von Eingaben/Änderungen/Löschungen)
Audit-Log für administrative Aktionen
(Tenant-Anlage/Löschung, Mitglieder-Verwaltung,
Konfigurations-Änderungen)
Datenbank-Schema-Migrationen versioniert via Alembic
Source-Code-Versionierung in Git (öffentliches Repository
github.com/profex1337/glider-dashboard)
7. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Tägliche automatische Datenbank-Backups auf IONOS-
Backup-Volume, Aufbewahrung 7 Tage
Container-Health-Checks mit automatischem Restart bei
Fehlern (Coolify)
Monitoring der Server-Verfügbarkeit über Cloudflare
Hinweis: Single-Server-Setup ohne
geografische Redundanz; bei Komplettausfall des
Rechenzentrums kann die Wiederherstellungszeit mehrere
Stunden betragen
8. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Code-Reviews bei jeder Änderung; CI-Pipeline mit Ruff,
Pylint und Pytest auf jedem Commit
Sicherheits-Audit der Endpunkte vor Veröffentlichung
(zuletzt April 2026: DSGVO-Audit, Pilot-PII-Removal,
Auth-Gating)
Datenschutzerklärung wird bei wesentlichen Änderungen
der Verarbeitung aktualisiert
Auf Anfrage: Verfügbarkeit eines aktuellen Audit-Berichts
an den Verantwortlichen
Anlage 2 — Sub-Auftragsverarbeiter
Stand: [Datum der Vertragsunterzeichnung].
Aktualisierungen gemäß § 6 (2) dieses Vertrags.
IONOS SE
Anschrift: Elgendorfer Straße 57, 56410
Montabaur, Deutschland
Standort der Verarbeitung: Rechenzentren
in Deutschland (EU)
AVV mit IONOS: abgeschlossen
(IONOS-Standard-AVV nach Art. 28 DSGVO)
Zertifizierungen: ISO 27001, ISO 9001,
TÜV-Süd-Datenschutz-zertifiziert
Hinweis zu externen Datenquellen: Fly Dash
bezieht Daten von folgenden öffentlich zugänglichen Quellen,
ohne diesen Anbietern personenbezogene Daten des Verantwortlichen
zu übermitteln. Diese sind keine Sub-Auftragsverarbeiter:
Open Glider Network (OGN) — FLARM/ADS-B-Beacon-Stream
Open-Meteo — Wettervorhersage
aviationweather.gov (NOAA) — METAR/TAF-Daten
OpenWeatherMap — Niederschlagsradar
Karten-Tile-Anbieter (OpenStreetMap, CartoDB, OpenTopoMap,
ESRI) — werden direkt vom Browser des Besuchers angesprochen
Beim Abruf von Karten-Tiles wird die IP-Adresse des Besuchers an
den jeweiligen Tile-Server übermittelt — siehe hierzu
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